Aktuelle Zahlen, Daten und Statistiken
Umfrage zu Heimplätzen für pflegebedürftige Kinder und Erwachsene
Wie die untenstehende Grafik verdeutlicht, ist dort bereits seit Längerem ein Abbau von Plätzen in Kinderwohnheimen zu beobachten. Die Grafik bietet einen Überblick über die Entwicklung der Platzzahlen von 2011 bis 2023. Außerdem ist eine mathematische Trendberechnung bis ins Jahr 2027 beigefügt.
Anhand der Abbildung lässt sich erkennen, dass die Anzahl an Plätzen in Kinderwohnheimen in Oberbayern seit dem Jahr 2012 kontinuierlich abnimmt. Im Jahr 2023 belief sich die Platzzahl auf 938. Aktuell sind 838 Plätze vereinbart, von denen nur noch 689 Plätze zur Verfügung stehen. Der Grund dafür ist, dass seitens der Einrichtungen vermehrt aufgrund von Personalmangel zeitweise Platzzahlreduzierungen erfolgen und das notwendige Personal zur Rückkehr zu den vereinbarten Platzzahlen auch trotz intensiver Suche langfristig nicht wieder vorgehalten werden kann.
Insgesamt haben neben dem Fachkräftemangel im Bereich der Eingliederungshilfe auch die neuen „Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung“ mit Stand 2022 zu einer weiteren Verschärfung der Lage beigetragen. Durch die dort vorgesehene Erhöhung der Personalstandards in Wohnheimen können viele Einrichtungen diese höheren Anforderungen nicht erfüllen, was wiederum zu Platzabbau, Aufnahmestopps oder Schließung von Gruppen führt.
Die bayerischen Bezirke adressierten die Problematik im Dezember 2023 im Rahmen eines gemeinsamen Brandbriefes an das StMAS und forderten konkrete Gegenmaßnahmen.
Unabhängig von der Erhebung konkreter Zahlen wird davon ausgegangen, dass es sowohl im Erwachsenen-, als auch im Kinder- und Jugendbereich unversorgte Personen gibt, der Bedarf an freien Plätzen demnach größer ist als das Angebot.
Broschüre Paritätischer, Übergang Schule- Arbeit
Thema Altersdefinition für Jugendliche, Übergänge KiJu -Erwachsenenbereich verbunden mit Empfehlungen und Rechten. Hier eindeutig Forderung, dass für Behinderte bis 21 Jahre das Recht auf Schule sinnvoll ist & dass eine reibungslose Anschlussversorgung gewährleistet werden muss und notfalls bis zum 27. Lebensjahr die Jugendhilfe weiter Ansprechpartner/Leistungsträger sein muss
-Forderung, dass Thema Übergang spätestens 2 Jahre vor voraussichtlichem Schulende mit allen „Parteien“ (Eltern, Schule, Behörden…) zwingend anzugehen, um reibungslose Übergänge zu schaffen
Die Sachverhalte sind unter Berücksichtigung SGB und der sozialen Aspekte Teilhabe & was eine Vorsorgungslücke für alle bedeutet (Rückschritte in Entwicklung, Exklusion aus Gemeinschaft, Überlastung Elternhaus…) ausgearbeitet