• Eklatante Versorgungslücke:
    • Es besteht ein erheblicher Mangel an besonderen Wohnplätzen für Erwachsene mit schweren Behinderungen.
    • Längere Wartelisten und geringe Fluktuation in bestehenden Einrichtungen führen dazu, dass junge Erwachsene häufig zwangsweise zu ihren Eltern zurückgeschickt werden.
  • Zielgruppe:
    Erwachsene mit schweren körperlichen oder seelischen Behinderungen in Kombination mit intellektuellen Einschränkungen, die:

    • Einen sehr hohen Pflegebedarf (Pflegegrade IV oder V) haben,
    • 24-Stunden-Betreuung sowie individuelle und kontinuierliche Pflege benötigen,
    • In Einrichtungen spezielle Schutzräume und eine verlässliche Tagesstruktur fordern.
  • Folgen der aktuellen Versorgung:
    • Soziale Isolation der betroffenen Personen,
    • Verlust von Förderfortschritten,
    • Überforderung und Isolation der pflegenden Eltern,
    • Fehlende Notfallpläne bei Ausfall der Eltern,
    • Zukünftige Herausforderungen, wenn pflegende Eltern selbst altern und pflegebedürftig werden.
  • Rechtlicher und gesellschaftlicher Anspruch:
    • Die derzeitige Situation widerspricht dem Sozialstaatsgebot und dem Benachteiligungsverbot.
    • Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz garantieren das Recht auf freie Wohnformwahl – inklusive besonderer Wohnformen.
    • Die Betonung dieses Rechts kann politische Prozesse in Gang setzen, die zu einem Ausbau der notwendigen Kapazitäten führen.